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Haftungsausschluss

1) Der Veranstalter macht Sie darauf aufmerksam, dass es sich bei Animation Wolkensteinbär um keine Veranstaltungen im herkömmlichen Sinn handelt, sondern um Abenteuerveranstaltungen. Wir planen den Ablauf jeder Tour sorgfältig voraus, sind aber auf die ortsüblichen Gegebenheiten angewiesen. Soweit aus den genannten Risken ohne unser Verschulden Leistungsstörungen entstehen, ist jegliche Gewährleistung und Haftung unsererseits ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden und Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jeder Teilnehmer handelt bei der Teilnahme auf eigene Gefahr.

2) Die Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf Unfälle und Verletzungen, die durch die Benützung von Sportgeräten wie Fahrräder, Skaters, Surfbretter, Skateboards, Flößen und Booten u.ä., auf Sportanlagen, Seilgärten und im Gelände bei Fußmärschen, Kletter- und Bergtouren, Überquerungen von Seen, Flüssen und Teichen, sowohl schwimmend, fahrend oder zu Fuß, entstehen können. Das gilt auch für Unfälle, Verletzungen und Schäden, welche durch die Teilnahme am Bogenschießen, Kletter-/Wandertouren, Selbstverteidigungskursen, Beachvolleyball, Fußball, Basketball, Inlineskaten, Mountainbiking, Rodeln und am Eislaufplatz.

3) Besonders darauf hingewiesen wird, dass die Touren überwiegend im unwegsamen Gelände stattfinden. Bei gefährlichen, rutschigen, nassen oder absturzgefährlichen Stellen und steinigem Gelände ist geeignetes Schuhwerk zu tragen und besondere Vorsicht und ein defensives Verhalten jedes Teilnehmers geboten. Bei gefährlichen Plätzen (Grill-/Lagerfeuer, Bogenschiessplatz, Feuerfackeln etc.) hat jeder Teilnehmer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

4) Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Spezialprogrammen „Canyoning“, „Paragliding“, „Rafting“, Rodelbahn und der Sommerrodelbahn um Drittleistungen handelt, die der Veranstalter lediglich vermittelt, weshalb keinerlei Haftung übernommen werden kann. Dies gilt auch für Leistungen, die über das gebuchte Programm hinausgehen und für Unfälle, Verletzungen und Schäden, die bei der An-/Abreise oder außerhalb des Veranstaltungsortes entstehen.

5) Den Anweisungen des Veranstalters, Personals, Bergführer und sonstiger Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere sind Sicherheitsanweisungen zu befolgen und ist hierbei ein aktives Mitwirken seitens der Teilnehmer erforderlich. Die Teilnehmer sollen sich zudem gegenseitig unterstützen. Entfernt sich ein Teilnehmer von der Gruppe, begibt er sich auf eigene Gefahr. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, das Programm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste zusätzlich gefährden können (Wetterumsturz, hoher Wasserstand, unzureichende Fähigkeiten oder Ausrüstung des Teilnehmers etc.), abzuändern oder einzuschränken.

6) Für Kinder bis zu 9 Jahren besteht An- und Abmeldepflicht bei Obsorgeübergabe. Die An- und Abmeldelisten sind wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen, zudem ist vom Obsorgepflichtigen schriftlich bekannt zu geben, ob das Kind schwimmen kann. Nichtschwimmer haben sich lediglich im Uferbereich bzw. im seichten Gewässer aufzuhalten. Des Weiteren sind körperliche oder geistige Schwächen wahrheitsgetreu zur Vermeidung von Unfällen dem Veranstalter schriftlich bekannt zu geben. Entfernen sich Kinder eigenmächtig aus der Obhut des Personals, kann keine Haftung übernommen werden.

7) Für Kinder ab 10 Jahren besteht keine An- und Abmeldepflicht bei Obsorge übergäbe. Vom Obsorge pflichtigen ist schriftlich bekannt zu geben, wenn das Kind nicht schwimmen kann. Nichtschwimmer haben sich lediglich im Rand- bzw. Uferbereich bzw. im seichten Gewässer aufzuhalten. Des Weiteren sind körperliche oder geistige Schwächen wahrheitsgetreu zur Vermeidung von Unfällen dem Veranstalter schriftlich bekannt zu geben. Entfernen sich Kinder eigenmächtig aus der Obhut des Personals, kann keine Haftung übernommen werden.

8) Für Fahrradfahrer besteht Helmpflicht. Bei der Benutzung von Skateboards, Rollern, Eislaufen u.ä. wird ebenfalls Schutzausrüstungen empfohlen.

9) Für Nichtschwimmer besteht Schwimmwestenpflicht. Für die Benutzung und das fachgerechte Anlegen der Schutzausrüstungen/Helm sowie der Schwimmwesten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

10) Die Funktionstauglichkeit der Schutzbekleidung, wie Schwimmwesten, Helm sowie der Ausrüstungsgegenstände (Seile, Karabiner etc,) ist selbständig zu prüfen, wobei allfällige Mängel und Zweifel an der Funktionstauglichkeit dem Veranstalter unverzüglich zu melden sind. Für die Nichtmeldung der Fehlerhaftigkeit oder den Nichtgebrauch der empfohlenen Schutzausrüstungen ist der Veranstalter nicht verantwortlich und kann keine Haftung abgeleitet werden.

11) Bei allen sportlichen Aktivitäten ist die jeweils empfohlene Sportbekleidung zu tragen. Je nach Sportart empfiehlt der Veranstalter Berg-/Sportschuhe und zusätzlich dabei auch die empfohlene Schutzausrüstung zu benutzen. Bei längeren Wander- oder Mountainbiketouren ist Zweitbekleidung sowie ausreichender Regenschutz mitzuführen.

12) Jeder Teilnehmer sichert zu, dass er die notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen für die ausgewählten Veranstaltungen mitbringt. Körperliche Leistungsschwächen sind vor Beginn der Teilnahme dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.

13) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Sofern nicht zwingende Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen, gilt nach § 104 JN für sämtliche Ansprüche der Gerichtsstand Kufstein als vereinbart.

14) Die Haftung für Gegenstände im Skikeller wird nicht übernommen.

15.) Sie haben die Sauna -und Baderegeln war genommen und halten sich an die Regeln.